von Florian König, mautwelt.de - 02. Mai 2024
Neben den „normalen“ Autofahrern gibt es leider auch immer wieder Fahrer, für die ein Tempolimit eine Herausforderung zur Übertretung darstellt oder die solche Regelungen für einen sicheren Verkehrsfluss schlicht weg nicht interessieren. Nach Dänemark hat nun auch Österreich seit kurzem die Bußgelder und Strafen für extreme Raser nochmals deutlich verschärft, so dass ab sofort Fahrzeuge auch beschlagnahmt und versteigert werden können.
Überschreitung von mehr als 80 km/h führt zur Beschlagnahmung
Im Falle von extremen Überschreitungen der erlaubten Höchstgeschwindigkeiten (mehr als 80 km/h innerorts bzw. mehr als 90 km/h außerorts) können Fahrzeuge von der österreichischen Polizei vor Ort sofort beschlagnahmt und im weiteren Verlauf des Verfahrens wegen überhöhter Geschwindigkeit dann auch versteigert werden.
Kommt zu einer deutlich überhöhten Geschwindigkeit auch noch eine einschlägige Vorstrafe dazu, wie z.B. die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahmung und Enteignung des Fahrzeugs auch schon bei „geringeren Überschreitungen“ von „nur“ 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich.
Auch im Falle von Fahrzeugen aus Leasing-, Dienst- oder Miet-Verträgen, in denen der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist, können diese an Ort und Stelle für einen vorläufigen Zeitraum von maximal 14 Tagen festgesetzt werden (ohne anschließende Versteigerung). Hier wird gegen den Fahrer ein lebenslanges Lenkverbot für das betroffene Fahrzeug ausgesprochen, was auch im Führerschein bzw. Führerscheinregister hinterlegt wird.
Neue Strafen gelten für alle Autofahrer, auch aus Deutschland
Diese neuen Maßnahmen gegen Raser gelten natürlich auch für alle ausländischen Autofahrer auf den Straßen von Österreich und verschärfen die im Jahr 2021 mit dem sogenannten „Raserpaket“ eingeführten Strafen für zu schnelles Fahren nochmals deutlich: im Extremfall werden bis zu 5.000 Euro Bußgeld und ab 30 km/h zu schnellem Fahren werden mindestens 150 Euro Strafe fällig.
Erhöhung der Bußgelder für Zu-Schnell-Fahrer
Seit März 2024 können für Geschwindigkeitsverstöße, innerhalb von Orten um mehr als 60 km/h, außerhalb von Orten mehr als 70 km/h zu schnell, bis maximal 7.500 Euro (bisher 5.000 Euro) als Bußgeld fällig werden. Der Höchstbetrag von 7.500 Euro gilt in der Regel nur bei schwerwiegenden Fällen wie illegalen Autorennen oder uneinsichtigen Wiederholungstätern.
Im Falle einer polizeilichen Kontrolle der Geschwindigkeit und Verstößen gegen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, sollte am besten umgehend bezahlt werden. Bußgelder ab 25,- Euro können mit einer Verjährungsfrist von 3 Jahren auch in Deutschland vollstreckt werden.
Längerer Entzug des Führerschein möglich
Seit 2021 kann der Führerschein ab einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit (mehr als 40 km/h innerorts und mehr als 50 km/h außerorts) für eine Mindestdauer von vier Wochen einbehalten werden. Dies hat für deutsche Autofahrer in der Regel nur Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis in Österreich nicht aber in Deutschland.
Neuer Straftatbestand „illegale Wettrennen“
2021 hat Österreich den neuen Straftatbestand "illegale Wettrennen" eingeführt: Für ermittelte Teilnehmer an solchen Rennen droht der Entzug des Führerscheins für mindestens sechs Monate und die Konfiszierung des Fahrzeugs. Für eine Wiedererlangung des Führerscheins sind dann verkehrspsychologische Überprüfungen (MPU) obligatorisch.
Rechtliche Lage „illegale Autorennen“ in Deutschland
Auch in Deutschland droht Teilnehmern von illegalen Autorennen der Entzug des Fahrzeugs (egal ob Eigentum des Fahrers oder nicht), was übrigens auch für sogenannte Einzelraser gilt, wenn sie den Tatbestand des "Rennens gegen sich selbst" erfüllen.
Im Falle des Einzugs, wird das Fahrzeug in Deutschland zum Eigentum des Staates und wird in der Regel später auch öffentlich versteigert.