Bußgelder Schweiz: Neue rechtliche Regelungen ab 1. Mai





Strafzettel aus der Schweiz bald auch in Deutschland vollstreckbar






von Florian König, mautwelt.de - 02. April 2024  

Ab Mai wird es für notorische Falschparker oder Raser aus Deutschland ungemütlich, denn ab dann werden sie für Strafzettel aus der Schweiz auch hierzulande zur Kasse gebeten können. Ein neuer Polizeivertrag, gültig ab 1. Mai 2024, zwischen Deutschland und der Schweiz macht das Ganze möglich. 

Bislang war für Verkehrssünder möglich, die teils hohe Bußgelder aus der Schweiz in Deutschland auszusitzen: denn Bußgelder aus Ländern außerhalb der EU – Norwegen, Schweiz, Großbritannien und Liechtenstein – konnten in Deutschland überhaupt vollstreckt werden. Zu Problemen führte nur die erneute Einreise: Verkehrssünder mussten in der Schweiz bei einer polizeilichen Kontrolle mit einem Strafbefehl oder gar Gefängnis rechnen.



Bußgelder in der Schweiz können in Deutschland vollstreckt werden


Neuerung tritt ab 1. Mai in Kraft 

Mit dem Inkrafttreten des neuen Polizeivertrags zwischen Deutschland und der Schweiz wird sich dies in knapp einem Monat ändern, die entsprechenden Urkunden wurden bereits zwischen den Behörden der beiden Ländern ausgetauscht. 

Das neue Abkommen gilt bei verhängten Bußgeldern im Wert von über 70 Euro bzw. 80 Schweizer Franken. Und, da diese Werte in der Schweiz schnell erreicht werden - eine Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn kostet bereits 180 Franken – sollte man sich hier also nicht in trügerischer Sicherheit wiegen.

Autobahn in der Schweiz


Was regelt der Polizeivertrag im Detail?

Wie das Schweizer Bundesamt für Polizei mitteilt, regelt der neue Polizeivertrag zwischen der Schweiz und Deutschland vor allem die „grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terroristen, Menschenschmugglern, Geldautomatensprengern und Mafiosi“. 

Dazu gehört aber im §48 auch die Verfolgung von Verstößen bei Straßen-verkehrsdelikten. Sie gilt natürlich auch umgekehrt, wenn also Schweizer Fahrzeuglenker in Deutschland gegen die geltenden Verkehrsregeln verstoßen.

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